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BSG, 17.01.1967 - 10 RV 895/63 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54
Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - …
Auszug aus BSG, 17.01.1967 - 10 RV 895/63
Die Kläger haben die Revision form- und fristgerecht eingelegt und begründet (55 164, 166 SGG)° Da die Revision nicht nach 5 162 Abs° 1 Nr° 1 SGG zugelassen wurde, ist sie nur statthai't9 wenn ein wesentlicher Mangel des Verfahrens gerügt wird und vorliegt (5 162 Abs° 1 Nr° 2 SGG; BSG 1, 150) oder wenn bei der Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs des Todes mit einer Schädigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) das Gesetz verletzt ist (@ 162 Abs° 1 Nro 3 SGG)() Die Kläger rügen ausdrücklich nur Verfahrensmängel durch Verletzung der @@103, 109 und 128 SGG° Für die Statthaftigkeit der Revision genügt.
- BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87
Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge
- 10 RV 895/63 - ist zum Gutachten eines. - LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 213/11
Schwerbehindertenrecht, Behinderung, GdB, Funktionsbehinderung, …
Das Gericht hat daher mit Blick auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu sogenannten Terminsgutachten (vgl. BSG, Urteile vom 21.01.1959, Az.: 11/9 RV 206/57, und vom 17.01.1967, Az.: 10 RV 895/63) keinerlei Bedenken, das Gutachten des Dr. S. der Entscheidung zugrunde zu legen.